Menschenrechte
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen".
- Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Was sind Menschenrechte?
Der Grundgedanke der Menschenrechte ist, dass jeder Mensch allein durch die Tatsache, dass er eine Person ist, eine Würde besitzt. Die Menschenrechte, die unveräußerlich und unteilbar sind, schützen diese Würde. Das Konzept der Menschenrechte beruht auf einem universellen, allen Völkern gemeinsamen Wertesystem, das einen Rahmen für den Aufbau eines Menschenrechtssystems mit international anerkannten Normen und Standards bietet. Die Menschenrechtsnormen regeln das Verhältnis zwischen dem Staat und den Menschen, die unter seiner Verantwortung leben. Die Regierungen sind verpflichtet, die Rechte und Freiheiten der Menschen durch geeignete Gesetze und Maßnahmen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.
So muss der Staat beispielsweise die Meinungsfreiheit oder die Privatsphäre des Einzelnen respektieren. Er darf nicht nur nicht in friedliche Demonstrationen eingreifen, sondern muss die Demonstranten auch aktiv vor Übergriffen durch Gegendemonstranten schützen. Durch präventive Maßnahmen und die Bestrafung von Gewalt schützt er auch das Verbot von Folter und unmenschlicher oder grausamer Behandlung. Schließlich hat der Staat die Aufgabe, Schulen, Krankenhäuser, Lehrer und Ärzte zur Verfügung zu stellen, um das Recht auf Bildung und Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Das erste umfassende und allgemeingültige Menschenrechtsdokument war die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die 1948 nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs verabschiedet wurde. Die Erklärung enthält alle verschiedenen Kategorien und Grundsätze des Menschenrechtssystems.
Es gibt bürgerliche und politische Rechte, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Solidaritätsrechte. Für alle diese Rechte gelten bestimmte grundlegende Menschenrechtsprinzipien. Zum Beispiel darf niemand aufgrund seiner Herkunft, seiner Hautfarbe, seiner Religion, seines Geschlechts, seines Alters, seiner Sprache oder seines Vermögens diskriminiert werden. Darüber hinaus müssen die Staaten jedem Menschen einen wirksamen Rechtsbehelf zur Durchsetzung der garantierten Rechte zur Verfügung stellen. Schließlich sollten alle Menschen in der Lage sein, die Art und Weise zu bestimmen, in der ihre Rechte verwirklicht werden. Zum Beispiel beinhaltet das Recht auf Bildung das Recht der Eltern zu entscheiden, ob ihre Kinder eine staatliche Schule oder eine Montessori-Schule besuchen.
Die wichtigsten bürgerlichen und politischen Rechte
Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
Verbot der Sklaverei
Verbot der Folter
Recht auf ein faires Verfahren
Recht auf Privatsphäre und Familienleben
Freizügigkeit
Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Recht auf Mitwirkung an der Regierung
Die wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
Recht auf Arbeit, angemessene Entlohnung und freie Wahl des Arbeitsplatzes
Recht auf Gründung von Gewerkschaften
Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, Recht auf Nahrung
Recht auf Gesundheitsversorgung
Recht auf Bildung
Recht auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
Die wichtigsten Solidaritätsrechte
Selbstbestimmungsrecht der Völker
Recht auf Frieden
Recht auf eine gesunde Umwelt
Die bürgerlichen und politischen Rechte werden oft als "Menschenrechte der ersten Generation" bezeichnet. Sie entstanden im Zeitalter der Aufklärung im 18. Jahrhundert und spiegeln das Konzept der individuellen Freiheit gegenüber der Regierung sowie die Idee der politischen Teilhabe wider. Bei den "Menschenrechten der 2. Generation" handelt es sich um wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die aus der Arbeiterbewegung des 19. und 20. Bei den "Menschenrechten der 3. Generation" handelt es sich um Solidaritätsrechte, die in den 1980er Jahren entstanden sind und auf internationaler Zusammenarbeit beruhen.
Die Vereinten Nationen (UN) sind die wichtigste Institution für die Festlegung von internationalen Menschenrechtsstandards. Ausgehend von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen bisher eine Reihe umfassender internationaler Menschenrechtsabkommen entwickelt, die verbindliche rechtliche Verpflichtungen für die Vertragsstaaten begründen.
Die wichtigsten Vereinbarungen
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966)
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966)
Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1965)
Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979)
Internationales Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung (1984)
Internationales Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989)
Österreich ist Vertragspartei aller oben genannten Abkommen, daher genießt jede Person, die in Österreich lebt, die darin garantierten Rechte und Freiheiten. Österreich schützt die Menschenrechte in seiner Verfassung sowie durch verschiedene Gesetze; die Europäische Menschenrechtskonvention hat in Österreich Verfassungsrang.
Neben den wichtigsten Menschenrechtsabkommen sind auch eine Reihe von Abkommen zu spezifischen Menschenrechtsfragen Teil des internationalen Menschenrechtssystems. So hat Österreich im Frühjahr 2007 als eines der ersten Länder das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen sowie das Internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Darüber hinaus sind viele Länder Vertragsparteien regionaler Menschenrechtsabkommen, wie der Interamerikanischen Menschenrechtskommission oder der Afrikanischen Menschenrechtskommission. Alle Mitgliedstaaten des Europarats sind Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem wichtigsten Instrument für den Schutz der Menschenrechte in Europa.
Es gibt zahlreiche Mechanismen für die weltweite Förderung und den Schutz der Menschenrechte auf internationaler und regionaler Ebene. Neben dem Menschenrechtsrat und den Sonderverfahren für thematische Bereiche und Ländersituationen haben die Vereinten Nationen für die verschiedenen Menschenrechtsabkommen Vertragsüberwachungsorgane eingerichtet. Sie überprüfen, ob die Vertragsstaaten ihren Menschenrechtsverpflichtungen angemessen nachkommen, und nehmen Einzelbeschwerden von Personen entgegen, die Verletzungen ihrer Menschenrechte geltend machen. In Europa überwachen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Menschenrechtskommissar des Europarats, die OSZE und die EU-Agentur für Grundrechte ebenfalls die Förderung und den Schutz der Menschenrechte. Schließlich spielen auch Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte vor Ort und in der ganzen Welt.