Menschenrechte
Österreichische Staatenberichte
UMSETZUNG DER INTERNATIONALEN MENSCHENRECHTSVERPFLICHTUNGEN ÖSTERREICHS
Österreich muss den internationalen Menschenrechtsüberwachungsmechanismen der Vereinten Nationen und des Europarates regelmäßig Staatenberichte über die Maßnahmen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Ratifizierung internationaler Menschenrechtsübereinkommen und -verträge vorlegen. Österreich kooperiert mit allen Überwachungsmechanismen, deren Empfehlungen eine wichtige Grundlage für Österreichs kontinuierliche Bemühungen zur Verbesserung des eigenen Menschenrechtsschutzes darstellen.
Im Rahmen der folgenden UN-Konventionen legt Österreich regelmäßig Berichte vor:
UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR)
UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR)
UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT)
UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD)
UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD)
UN-Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (CED)
UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC)
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (CRC-OP-AC)
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (CRC-OP-SC)
Auf Empfehlung der Überwachungsmechanismen wendet Österreich zunehmend ein verkürztes Berichtsverfahren an, bei dem die jeweiligen Überwachungsmechanismen vor der Vorlage des österreichischen Berichts eine Liste von Themen an Österreich übermitteln.
Im Rahmen des Europarates berichtet Österreich regelmäßig über die folgenden Konventionen und erhält Länderbesuche von den jeweiligen Ausschüssen:
Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT),
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Überarbeitete Europäische Sozialcharta
Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)
Das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Die Modalitäten für den Überwachungsmechanismus werden derzeit von der Expertengruppe (GREVIO) ausgearbeitet
Die österreichischen Staatenberichte werden in einem speziellen Koordinationsgremium, der Gruppe der "Menschenrechtskoordinatoren" aller österreichischen Bundesministerien sowie der neun Bundesländer, abgestimmt. Für jeden Staatenbericht ist ein Ministerium die hauptverantwortliche Behörde und leitet den Prozess.
Alle österreichischen Staatenberichte, die den Vereinten Nationen vorgelegt wurden, finden Sie hier. Einen sehr guten Überblick über diese Berichte, einschließlich der Empfehlungen der Überwachungsmechanismen sowie weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte.
Weitere Informationen zu den von Österreich im Rahmen des UN-Menschenrechtsschutzsystems ratifizierten internationalen Konventionen finden Sie hier.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ist in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Ministerien und Behörden für die folgenden Länderberichte verantwortlich:
UN-AUSSCHUSS GEGEN FOLTER (CAT)
Österreich ist seit 1987 Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (angenommen am 10. Dezember 1984).
Artikel 17 des Übereinkommens sieht die Einrichtung eines Ausschusses aus zehn unabhängigen ExpertInnen vor, dem die Vertragsstaaten alle vier Jahre Berichte über die Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen vorlegen sollen.
Die letzte österreichische Staatenprüfung fand am 12. und 13. November 2015 in Genf auf Basis des 6. österreichischen Staatenberichts(EN) statt. Österreich war durch eine 10-köpfige Delegation bestehend aus Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres unter der Leitung eines Vertreters des Außenministeriums vertreten. Die sogenannten "Abschließenden Bemerkungen"(EN)(DE) wurden am 9. Dezember 2015 veröffentlicht.
Im Hinblick auf die 7. periodische Überprüfung Österreichs wurden in Österreich Antworten auf die Fragenliste des Anti-Folter-Ausschusses der Vereinten Nationen vereinbart. Die österreichische Antwort auf die Fragenliste ist unter folgendem Link abrufbar(EN, Anlagen zu den Fragen 19, 21, 22 und 32) und sollte bis zum 9. Dezember 2019 beim Büro des Menschenrechtskommissars eingereicht werden.
EUROPÄISCHER AUSSCHUSS ZUR VERHÜTUNG VON FOLTER UND UNMENSCHLICHER ODER ERNIEDRIGENDER BEHANDLUNG ODER STRAFE (CPT)
Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) wurde durch das entsprechende Europäische Übereinkommen von 1987 eingesetzt. Gemäß Art. 1 des Übereinkommens:
"Es wird ein Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (nachstehend "Ausschuss" genannt) eingesetzt. Der Ausschuss prüft durch Besuche die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verstärken."
Das CPT erfüllt sein Präventionsmandat hauptsächlich durch zwei Arten von Länderbesuchen: regelmäßige Besuche und Ad-hoc-Besuche. Regelmäßige Besuche werden regelmäßig in allen Mitgliedstaaten des Europarats durchgeführt. Ad-hoc-Besuche werden in den Staaten durchgeführt, die der Ausschuss für notwendig erachtet und "die ihm unter den gegebenen Umständen als erforderlich erscheinen".
Nach jedem Besuch verfasst das CPT einen Bericht mit seinen Ergebnissen und Empfehlungen, auf dessen Grundlage ein Dialog mit dem betreffenden Land entwickelt wird.
Das CPT besuchte Österreich das letzte Mal - im Rahmen eines periodischen Besuchs - vom 22. September bis 1. Oktober 2014. Nach der Erstellung des CPT-Berichts übermittelte Österreich seine Antwort. Der CPT-Bericht(EN) sowie eine österreichische Antwort(EN) wurden im November 2015 veröffentlicht.
EUROPÄISCHE KOMMISSION GEGEN RASSISMUS UND INTOLERANZ (ECRI)
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist ein weiterer Überwachungsmechanismus des Europarats, dessen Aufgabe die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats ist.
Die Kommission wurde 1993 im Rahmen des Gipfeltreffens der Staatsoberhäupter der Mitglieder des Europarates in Wien gegründet und nahm 1994 ihre Arbeit auf. 2002 überarbeitete das Ministerkomitee des Europarats die Satzung der ECRI und bestätigte ihre wichtige Rolle als unabhängiger Menschenrechtsüberwachungsmechanismus.
Zu ihrem Mandat gehört die länderspezifische Überwachung, d.h. die Überwachung der Gesetzgebung, der politischen Strategien und anderer Maßnahmen der Mitgliedsstaaten im Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz. ECRI prüft auch, welche konkreten Auswirkungen diese Maßnahmen vor Ort haben. ECRI kann den Staaten Empfehlungen zu Initiativen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene sowie allgemeine politische Leitlinien geben. Auch die Anwendung anderer völkerrechtlicher Instrumente kann von der Kommission überwacht werden.
Das Mandat erlaubt außerdem Länderbesuche in Zusammenarbeit mit dem betreffenden Staat. Im Rahmen dieser Besuche trifft sich ECRI in der Regel auch mit Vertretern der Zivilgesellschaft und von Nichtregierungsorganisationen (ohne die Anwesenheit von Staatsvertretern). Nach ihrem Besuch tritt die Kommission in einen vertraulichen Dialog mit dem Staat, der die Möglichkeit hat, zu den Empfehlungen von ECRI Stellung zu nehmen.
Im Juni 2019 fand der 6. Besuch von ECRI in Österreich statt. Der auf diesem Besuch basierende Bericht wurde zusammen mit den Kommentaren Österreichs am 2. Juni 2020 veröffentlicht. Thematische Schwerpunkte waren Hassreden und Hasskriminalität, Integration/Inklusion von Migranten und Roma sowie inklusive Bildung und LGBTI.