Menschenrechte
In der Charta der Vereinten Nationen wird die Förderung der Menschenrechte neben der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit als zentrales Ziel genannt. Zur Umsetzung dieses Ziels wurde 1946 die UN-Menschenrechtskommission gegründet, die später vom UN-Menschenrechtsrat als wichtigstes Instrument der UN-Menschenrechtspolitik abgelöst wurde. Die erste große Aufgabe der Menschenrechtskommission war der Entwurf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der UN-Generalversammlung angenommen wurde. Diese Erklärung wurde zur zentralen Grundlage für die Entwicklung des heute bestehenden internationalen Menschenrechtssystems.
Eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte und gleichzeitig ihre herausragendste Leistung ist die Entwicklung internationaler Menschenrechtsstandards. Aufbauend auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen eine Reihe von wichtigen internationalen Menschenrechtskonventionen geschaffen, die von einer großen Mehrheit der Staaten ratifiziert wurden. Neben den beiden internationalen Pakten von 1966 - dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - wurde eine umfassende Reihe von Konventionen zu spezifischen Menschenrechtsthemen (Rassismus, Frauen, Kinder, Folter, Behinderung) sowie Mechanismen zur Überwachung der Menschenrechte geschaffen.
Die Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte im Jahr 1993 führte zur Einrichtung des Amtes des Hochkommissars für Menschenrechte und stärkte den Status des Menschenrechtsschutzes innerhalb des UN-Systems. Gleichzeitig wurden das Personal und die Ressourcen für den Menschenrechtsschutz aufgestockt. Über Länderbüros unterstützt das Hochkommissariat für Menschenrechte die Staaten bei der Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards gemäß den lokalen Anforderungen und verbessert so den Menschenrechtsschutz. Die Stärkung der nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft ist ein wichtiger Aspekt dieser Arbeit. Auch in der Arbeit der VN-Organisationen und -Programme sowie in den Friedensmissionen der VN werden die Menschenrechte zunehmend berücksichtigt.
Österreich setzt sich besonders für diese Integration der Menschenrechte in alle Arbeitsbereiche, Programme und Aktivitäten der VN ein (Mainstreaming). Es unterstützt aktiv die Prinzipien der Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte, die von der internationalen Gemeinschaft auf der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte hervorgehoben wurden.
Gemeinsam mit seinen EU-Partnern setzt sich Österreich für die Stärkung der Menschenrechtsstandards und -mechanismen innerhalb der Vereinten Nationen und deren Anpassung an neue Herausforderungen ein. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit insbesondere mit dem Büro des Hochkommissars für Menschenrechte und den regelmäßigen Sitzungen des Menschenrechtsrates (HRC) und des Dritten Ausschusses der UN-Generalversammlung. Diese beiden Foren befassen sich mit der Lage der Menschenrechte in der Welt und der Entwicklung weiterer Rechtsinstrumente und Programme zur Förderung des Menschenrechtsschutzes.