Menschenrechte

Die Menschenrechtssituation in Österreich ist Gegenstand zahlreicher Überprüfungsverfahren im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) und des Europarates. Im Jahr 2011 wurde Österreich erstmals im Rahmen der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR ) durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (HRC) überprüft.

WAS IST DIE ALLGEMEINE REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG (UPR)? WIE FUNKTIONIERT SIE?

Die UPR ist ein Instrument des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, das 2006 geschaffen wurde. Es sieht eine regelmäßige Überprüfung der Menschenrechtsbilanz aller 193 UN-Mitgliedsstaaten vor - der Mechanismus ist als "Peer-Review"-Prozess konzipiert, was bedeutet, dass die Überprüfung von anderen Staaten durchgeführt wird, mit wichtiger Unterstützung der Zivilgesellschaft. Es ist das erste Mal, dass der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in keinem Land der Welt eine "interne Angelegenheit" ist und dass alle Staaten gleichermaßen überprüft werden.

Die Resolution 5/1 des Menschenrechtsrates vom 18. Juni 2007 regelt das UPR-Verfahren. Jeder Staat soll einmal alle vier Jahre überprüft werden. Grundlage für die Überprüfung sind drei Berichte über Fortschritte und Herausforderungen beim Menschenrechtsschutz im jeweiligen Land, die ein umfassendes und differenziertes Bild vermitteln sollen: Ein Bericht wird von der Regierung selbst erstellt, ein weiterer vom Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR); der dritte Bericht wird auf der Grundlage von Stellungnahmen zivilgesellschaftlicher Organisationen erstellt. Der Höhepunkt der UPR ist eine etwa dreistündige mündliche Überprüfung, bei der sich der überprüfte Staat in einem interaktiven Dialog im Menschenrechtsrat den Fragen und Empfehlungen der internationalen Gemeinschaft stellt. Der Menschenrechtsrat erstellt dann einen Bericht über alle ausgesprochenen Empfehlungen, den der überprüfte Staat annehmen oder ablehnen kann. Im folgenden Überprüfungszyklus, der nach vier Jahren beginnt, wird der Schwerpunkt auf die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen gelegt.

Die UPR sieht ein transparentes Verfahren (Übertragung der mündlichen Überprüfung per Webcast, Veröffentlichung aller Berichte auf der Website des OHCHR) sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Staaten und Zivilgesellschaft vor. Ziel des Mechanismus ist es nicht, staatliches Fehlverhalten anzuprangern, sondern die Menschenrechtssituation in allen Ländern durch Austausch, Dialog und Umsetzung von Empfehlungen kontinuierlich zu verbessern.

Von 2008 bis 2011 wurden alle Staaten (48 pro Jahr) im Rahmen des ersten UPR-Zyklus überprüft; der zweite Überprüfungszyklus dauerte von 2012 bis 2016, der dritte Zyklus ist seit 2017 im Gange.

AKTUELLER, DRITTER UPR VON ÖSTERREICH

Der dritte österreichische Staatenbericht, der sich auf die Umsetzung der im zweiten UPR angenommenen Empfehlungen konzentriert, wurde am 7. Oktober 2020 vom Ministerrat angenommen und Mitte Oktober 2020 dem OHCHR vorgelegt. Zuvor wurden die Berichtsentwürfe breit an zivilgesellschaftliche Organisationen mit der Bitte um Kommentare verteilt - die eingegangenen Kommentare wurden - soweit möglich - im Bericht berücksichtigt und haben zu dessen Verbesserung beigetragen. Die Überprüfung Österreichs vor dem Menschenrechtsrat in Genf findet am 22. Januar 2021 statt.

ARCHIV: ZWEITE UPR VON ÖSTERREICH

Der Zweite Österreichische Staatenbericht wurde im Rahmen des Menschenrechtskoordinatoren-Panels mit Beiträgen der zuständigen Ministerien und der Bundesländer erstellt. Ein Berichtsentwurf wurde auf der Website des österreichischen Außenministeriums veröffentlicht und an die Zivilgesellschaft verteilt. Die eingegangenen Kommentare sind hier abrufbar (auf Deutsch). Der endgültige Bericht wurde dem OHCHR im Juli 2015 vorgelegt und während der mündlichen Überprüfung Österreichs am 9. November 2015 vor dem Menschenrechtsrat in Genf präsentiert. Der Bericht der UPR-Arbeitsgruppe zur Überprüfung Österreichs sowie die Antwort Österreichs auf die eingegangenen Empfehlungen wurden am 16. März 2016 in Genf bei der 31. ordentlichen Sitzung des Menschenrechtsrates angenommen. Von den 229 Empfehlungen der UN-Mitgliedstaaten an Österreich wurden 162 angenommen, 67 wurden abgelehnt.

ARCHIV: ERSTE UPR VON ÖSTERREICH

Der Erste Österreichische Staatenbericht wurde im Rahmen des Menschenrechtskoordinatoren-Panels unter Mitwirkung der zuständigen Ministerien und der Bundesländer erstellt. Er wurde dem OHCHR im Oktober 2010 vorgelegt und bei der mündlichen Überprüfung Österreichs am 26. Januar 2011 vor dem Menschenrechtsrat in Genf präsentiert. Der Bericht der UPR-Arbeitsgruppe zur Überprüfung Österreichs wurde am 7. Juni 2011 angenommen. Von den 161 Empfehlungen, die die UN-Mitgliedsstaaten an Österreich gerichtet haben, wurden 131 angenommen, 30 wurden abgelehnt. Zu 54 Empfehlungen, die nach der mündlichen Überprüfung offen geblieben waren, hat Österreich Stellung genommen.

 

Ein freiwilliger Vorbericht Österreichs zur Umsetzung der angenommenen UPR-Empfehlungen wurde am 23. September 2013 auf der Website des OHCHR veröffentlicht. Dieser Bericht war das Ergebnis regelmäßiger Konsultationen und Treffen zwischen den zuständigen Bundesministerien und Bundesländern sowie mit der Zivilgesellschaft. In mehreren öffentlichen Sitzungen wurde über Umsetzungsmaßnahmen berichtet und diskutiert.

MÜNDLICHE UPR-ÜBERPRÜFUNG ÖSTERREICHS IM UN-MENSCHENRECHTSRAT IN GENF

Die mündliche Überprüfung Österreichs fand am 26. Januar 2011 im Menschenrechtsrat in Genf statt. Die österreichische Delegation wurde vom damaligen Außenminister Michael Spindelegger geleitet, der in seiner Einführungsrede die österreichischen Bemühungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte hervorhob.

Im Rahmen des interaktiven Dialogs meldeten sich 54 Staaten zu Wort, stellten Fragen und gaben Empfehlungen ab. Der Bericht der UPR-Arbeitsgruppe(D, EN) über die österreichische Überprüfung wurde im Plenum des Menschenrechtsrates am 7. Juni 2011 angenommen. In der einstündigen Diskussion meldeten sich 4 Staaten sowie verschiedene NGOs und Vertreter der Zivilgesellschaft zu Wort. Von den insgesamt 161 Empfehlungen, die an Österreich gerichtet wurden, wurden 131 von der Regierung angenommen und 30 abgelehnt. Zu jenen 54 Empfehlungen, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Berichts der Arbeitsgruppe offen geblieben waren, hat Österreich später ausführlich Stellung genommen(D, EN).

HALBZEITBERICHT ÖSTERREICHS AN DEN HRC ÜBER DIE UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN

Am 13. August 2013 verabschiedete die österreichische Regierung den freiwilligen Zwischenbericht Österreichs über die Umsetzung der angenommenen UPR-Empfehlungen, der am 23. September 2013 auf der Website des OHCHR veröffentlicht wurde.

Der Bericht war das Ergebnis der laufenden Konsultationen und Treffen zwischen verschiedenen österreichischen Bundesministerien und Vertretern der neun Bundesländer und der Zivilgesellschaft, bei denen der Stand der Umsetzung überprüft und zwischen allen Beteiligten diskutiert wurde.

Allgemeine Regelmäßige Überprüfung (UPR)