Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaft für Opfer des nationalsozialistischen Regimes und ihre direkten Nachkommen

Im Oktober 2019 hat das österreichische Parlament einstimmig eine Änderung des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes beschlossen, um die historische Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus und ihren Nachkommen anzuerkennen.

Personen, die selbst Opfer des nationalsozialistischen Regimes waren , können bereits die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben. Wenn dies auf Sie zutrifft, bitten wir Sie, sich direkt an Ihre örtliche österreichische diplomatische Vertretung (Österreichische Botschaft oder Generalkonsulat) zu wenden und die weitere Vorgangsweise in einem individuellen Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Nach dem neuen § 58c Abs. 1a des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes können Nachkommen von Opfern des nationalsozialistischen Regimesdie österreichische Staatsbürgerschaft durch eine Erklärung ("Anzeige") erwerben, ohne dafür ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Gesetz in einigen Ländern den automatischen Verlust der Staatsbürgerschaft vorsieht, wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft erwerben. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde Ihres Heimatlandes.

Weitere Informationen zur Erklärung gemäß § 58c Abs. 1a Staatsbürgerschaftsgesetz und alle notwendigen Dokumente finden Sie in der linken Navigation. 1a des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes und alle notwendigen amtlichen Dokumente finden Sie in der linken Navigation.

Die österreichische diplomatische Vertretung (Österreichische Botschaft oder Generalkonsulat) in Ihrem Heimatland stellt Ihnen diese Informationen über das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, damit Sie die Anmeldung unverzüglich am/nach dem 1. September 2020 einreichen können. Dieser Online-Fragebogen gibt Ihnen eine erste, individuelle Orientierung über Ihren Fall.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Konsularabteilung der Botschaft Konsularabteilung.

Der Online-Fragebogen ist auf der Homepage Ihrer örtlichen österreichischen diplomatischen Vertretung (Österreichische Botschaft oder Generalkonsulat) in deutscher, englischer, spanischer und hebräischer Sprachversion verfügbar.

Weitere Informationen: