Menschenrechte

Österreich ist Mitglied im Menschenrechtsrat für die Periode 2019-2021. Gemäß der Resolution A/RES/60/251 der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Einrichtung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen hat die österreichische Regierung am 22. August 2018 ihre Zusagen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihrer Kandidatur für den Menschenrechtsrat(DE, EN, FR, ES, CN, RU, AR) vorgelegt.

Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte sind für Österreich von größter Bedeutung. Die Glaubwürdigkeit unserer Arbeit für einen besseren Menschenrechtsschutz weltweit beruht auf unserem Engagement für die umfassende Verwirklichung der Menschenrechte in Österreich. Mit Drittstaaten verfolgen wir einen konstruktiven und partnerschaftlichen Ansatz, der den Dialog mit allen Beteiligten in den Mittelpunkt stellt, um den Menschenrechtsschutz weltweit nachhaltig zu verbessern. Schließlich sind die österreichischen Aktivitäten fest in unserer Überzeugung verankert, dass alle Menschenrechte universell, unteilbar und voneinander abhängig sind.

Österreich genießt seit vielen Jahren den Respekt der Vereinten Nationen und ihrer Mitgliedstaaten für seine unermüdlichen Bemühungen um einen besseren Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt. Darüber hinaus hat Österreich das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte seit seiner Einrichtung im Jahr 1994 stark unterstützt, ebenso wie die UN-Vertragsorgane und die UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechtsfragen und Ländersituationen ("Sonderverfahren"). Die derzeitige Mitgliedschaft Österreichs im UNO-Menschenrechtsrat bietet eine gute Gelegenheit, unsere aktive Menschenrechtspolitik weiter umzusetzen und zu stärken. Die erste Mitgliedschaft Österreichs im Menschenrechtsrat dauerte von 2011 bis 2014.

Die österreichischen Aktivitäten zu den folgenden prioritären Menschenrechtsthemen werden auch während unserer Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat weitergeführt:

  • Rechte der Frauen

  • Rechte der Kinder

  • Rechte von Menschen mit Behinderungen

  • Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

  • Menschenrechtserziehung

  • Bekämpfung des Menschenhandels

  • Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung

  • Weltweite Abschaffung der Todesstrafe

  • Rechte der Frauen

  • Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

  • Menschenrechtserziehung

  • Bekämpfung des Menschenhandels

Darüber hinaus werden den folgenden, zusätzlichen vorrangigen Themen besondere Aufmerksamkeit und Ressourcen gewidmet:

  • Schutz von Minderheiten

  • Sicherheit von Journalisten und Meinungsfreiheit

  • Menschenrechte von Binnenflüchtlingen

  • Menschenrechte in der Justizverwaltung

Die Schaffung von friedlichen und inklusiven Gesellschaften ist auch ein Schwerpunkt der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, die ihre Partner bei der nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung und bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit unterstützt. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit setzt sich für die Umsetzung des menschenrechtsbasierten Ansatzes als Leitprinzip für die Umsetzung der Agenda 2030 in internationalen Programmen und Projekten sowie im politischen Dialog ein, mit den Schwerpunkten humanitäre Hilfe, Armutsbekämpfung, Zusammenarbeit im Bereich Migration, Geschlechtergleichstellung und Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen.

Erklärungen und Reden Österreichs im UN-Menschenrechtsrat sind auf der Website der Ständigen Vertretung Österreichs in Genf abrufbar.

Österreich im U.N. Menschenrechtsrat