Menschenrechte
Grundsätze
Eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik beginnt im eigenen Land. Österreich hat sich als Vertragspartner aller wichtigen internationalen Menschenrechtsabkommen verpflichtet, die Menschenrechte in Österreich umfassend zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Unsere internationalen Menschenrechtsverpflichtungen werden im Inland durch die Bundesverfassung und zahlreiche Gesetze umgesetzt. Internationale Überwachungsmechanismen sind ständig eingeladen, die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen in Österreich zu überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen einzufordern. Auf der Grundlage des kooperativen und offenen Geistes Österreichs führen wir auch mit Drittstaaten einen Dialog über Menschenrechtsfragen.
Die Menschenrechte sind in allen Bereichen der österreichischen Außenpolitik verankert. Die Menschenrechte werden in allen Themenbereichen gebührend berücksichtigt und Menschenrechtsfragen werden in allen bilateralen Treffen und geeigneten multilateralen Foren angesprochen.
Schwerpunkte der österreichischen Menschenrechtspolitik sind die Rechte von Frauen und Kindern, die Sicherheit von Journalisten, die Förderung der Religionsfreiheit und der Schutz religiöser Minderheiten, die Bekämpfung des Menschenhandels, der Schutz von Minderheiten und die Menschenrechtsbildung.
Der Einsatz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist ein Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik. Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die der Menschenwürde widerspricht. Österreich setzt sich gemeinsam mit einer großen Gruppe von Ländern aus allen Regionen für die vollständige Abschaffung der Todesstrafe ein. Initiativen der Vereinten Nationen, der Aufbau einer globalen Koalition gegen die Todesstrafe sowie die EU-Leitlinien zur Todesstrafe sind wichtige Instrumente, die Österreich in diesem Bestreben unterstützt und einsetzt. Österreich interveniert in zahlreichen Einzelfällen und unterstützt Demarchen in Drittstaaten, insbesondere wenn die Todesstrafe gegen Kinder oder geistig behinderte Menschen verhängt wird oder wenn diese Strafe das Ergebnis unfairer Verfahren ist und für andere als die schwersten Verbrechen verhängt wird.
Im Dreijahresprogramm der Austrian Development Agency wird der menschenrechtsbasierte Ansatz ausdrücklich als eines der wichtigsten Prinzipien der Entwicklungsarbeit genannt. Programme und Projekte sollen den Menschenrechtsprinzipien wie Partizipation, Nicht-Diskriminierung, Rechenschaftspflicht und Transparenz folgen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Nicht-Diskriminierung gefährdeter Gruppen, Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung von Pluralismus und den Aufbau einer Zivilgesellschaft.
Österreich arbeitet eng mit seinen EU-Partnern sowie mit gleichgesinnten Drittstaaten zusammen, um seine menschenrechtspolitischen Ziele zu erreichen. Auch der Input und die Interaktion mit der Zivilgesellschaft sind uns sehr wichtig. Österreichische BürgerInnen und NGOs weisen das Außenministerium häufig auf menschenrechtliche Krisensituationen oder Einzelfälle hin. Wir unterstützen auch Menschenrechts-NGOs, um die Zivilgesellschaft zu stärken.
Das multilaterale Forum der Vereinten Nationen ist für die österreichische Menschenrechtspolitik von besonderer Bedeutung. Durch die Unterstützung des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte und die aktive Mitarbeit im UNO-Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der UNO-Generalversammlung trägt Österreich dazu bei, die Menschenrechte weltweit besser zu fördern und zu unterstützen.
Auf regionaler Ebene arbeitet Österreich eng mit seinen Partnern in der Europäischen Union sowie mit dem Europarat, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der OSZE zusammen, um den Schutz der Menschenrechte in ganz Europa fortzusetzen und gegebenenfalls zu verbessern.
Österreich setzt ein breites Spektrum an Instrumenten zur Umsetzung seiner Menschenrechtspolitik ein. Grundsätzlich setzen wir auf einen kooperativen, konstruktiven und dialogorientierten Ansatz. So zielt Österreich auf eine bessere und nachhaltige Förderung und den Schutz der Menschenrechte weltweit durch Erfahrungsaustausch sowie konkrete Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern und Projekten zur Förderung von Menschenrechten und Demokratie. Oft sind auch internationaler Druck und öffentliche Kritik notwendig, um Staaten zu einer Verbesserung ihrer Menschenrechtsbilanz zu bewegen.
Österreich bekennt sich nachdrücklich zur Universalität der Menschenrechte, wie sie von allen Staaten auf der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte 1993 bekräftigt wurde. Die Würde und die Rechte der menschlichen Person sind allen Staaten und Kulturen gemeinsam. Die Menschenwürde und die sich daraus ergebenden Rechte und Freiheiten sind unveräußerlich und stehen jedem Mann, jeder Frau und jedem Kind weltweit gleichermaßen zu.