Menschenrechte

EU-Menschenrechtspolitik

Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte sind für die Europäische Union eine Priorität, sowohl innerhalb der EU als auch in den Beziehungen zu Drittländern. 

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde der bereits hohe Standard des Menschenrechtsschutzes in der EU weiter angehoben. So ist die EU-Grundrechtecharta nun gemäß Artikel 6 des EU-Vertrags rechtsverbindlich. Außerdem wurde die EU verpflichtet, die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates zu ratifizieren. Neben der Kontrolle durch die nationalen Gerichte der EU-Mitgliedstaaten sind der Europäische Gerichtshof (EU) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Europarat) damit befugt, in letzter Instanz Menschenrechtsverletzungen zu überprüfen, die angeblich von Mitgliedstaaten oder Organen der Europäischen Union begangen wurden. Die 2007 gegründete EU-Grundrechteagentur mit Sitz in Wien trägt ebenfalls zu einem besseren Schutz der Menschenrechte in Europa bei, indem sie Daten sammelt und analysiert und Empfehlungen zur Lage der Menschenrechte in Europa abgibt.

Die grundlegenden Ziele und Maßnahmen zur Förderung des Menschenrechtsschutzes im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU sind in dem im Juni 2012 verabschiedeten EU-Strategierahmen für Menschenrechte und Demokratie/EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie dargelegt. Auf der Grundlage dieses politischen Dokuments wird die EU-Außenpolitik im Bereich der Menschenrechte von den Menschenrechtsdirektoren der EU-Mitgliedstaaten, den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten für die jeweiligen geografischen Gebiete, in enger Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin der EU für Außenbeziehungen, Catherine Ashton, konzipiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle als das sichtbare "Gesicht" der EU, das sich bei Drittländern für einen besseren Schutz der Menschenrechte weltweit einsetzt.

So spricht die EU bei allen bilateralen Kontakten auf allen Ebenen systematisch Menschenrechtsfragen an. Darüber hinaus bemüht sich die EU um den Schutz von Personen, die beispielsweise aufgrund ihres politischen Engagements inhaftiert, gefoltert oder zum Tode verurteilt werden, indem sie in mehr als 200 Fällen pro Jahr bei ausländischen Regierungen interveniert. Darüber hinaus hat die EU Leitlinien zu vorrangigen Menschenrechtsthemen (Todesstrafe, Folter, Menschenrechtsverteidiger, Kinder und bewaffnete Konflikte, Rechte des Kindes, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, humanitäres Völkerrecht, LGBTI-Rechte, Religions- und Glaubensfreiheit) entwickelt, damit sich die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten weltweit auf strukturierte und kohärente Weise für den Schutz der Menschenrechte einsetzen können. Ein weiteres unverzichtbares Instrument der EU-Menschenrechtspolitik sind die Menschenrechtsdialoge mit Drittstaaten, in denen ein regelmäßiger, intensiver Austausch über menschenrechtliche Herausforderungen mit einzelnen Ländern stattfindet. Durch das Ansprechen konkreter Anliegen und das Stellen spezifischer Fragen zu Menschenrechtsfragen und Einzelfällen will die EU eine kontinuierliche Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in dem jeweiligen Land erreichen. Besonderes Augenmerk legt die EU auch auf die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in allen EU-Politiken, insbesondere bei friedenserhaltenden Missionen der EU. Darüber hinaus erstellen die EU-Delegationen regelmäßig Berichte über die Menschenrechtslage in ihrem Gastland, die es der EU und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, die Situation vor Ort genau zu beurteilen und ihre Strategien zur Förderung der Menschenrechte in diesem Land anzupassen. Schließlich bietet die EU über ihr Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanzielle Unterstützung für Projekte, die den Menschenrechtsschutz weltweit fördern.

Menschenrechte als Querschnittsthema
EU-Menschenrechtsleitlinien
EU-Menschenrechtsdialoge
EU-Agentur für Grundrechte