Working Holiday Programm
Österreich und die USA etablieren Working Holiday Programm
Am 20. Februar 2024 haben die Vereinigten Staaten und Österreich ein neues Programm "Berufliche Entwicklung und kultureller Austausch" gestartet, das jungen Österreichern und Amerikanern die Möglichkeit gibt, bis zu einem Jahr im jeweils anderen Land zu arbeiten. Diese neue Initiative ist insofern bahnbrechend, als sie zum ersten Mal jungen Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren, die Teilnahme ermöglicht, ebenso wie denjenigen, die ein Universitätsstudium absolvieren oder abgeschlossen haben. Das Programm schafft neue Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung und des kulturellen Austauschs für junge Österreicher, die interkulturelle Perspektiven und Erfahrungen mitbringen, die die gesamte Belegschaft bereichern können.
Wie man sich bewirbt:
Staatsangehörige der Vereinigten Staaten
Dauer des Aufenthalts:
Bis zu zwölf Monate
Keine Verlängerung möglich
Bewerbungsverfahren:
Visaanträge von US-Bürgern für einen Arbeitsaufenthalt in Österreich können bei der österreichischen Botschaft oder den Generalkonsulaten in den Vereinigten Staaten eingereicht werden.
US-Bürger, die sich bereits legal im Schengen-Raum aufhalten, können ihre Anträge bei den österreichischen Botschaften in Bratislava, Ljubljana und London oder beim Generalkonsulat in München einreichen.
Anträge können nicht in Österreich eingereicht werden.
Der Antrag kann frühestens drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn des Aufenthalts gestellt werden.
Die Anzahl der Visa ist derzeit auf 100 pro Jahr begrenzt.
Die Gebühren:
150 Euro
Qualifikationsanforderungen:
Die Teilnehmer müssen innerhalb der letzten zwölf Monate einen Abschluss an einer US-amerikanischen Bildungseinrichtung erworben haben, die ein Diplom, einen Abschluss oder ein Zertifikat verleiht.
das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular für Visum D;
biometrisches Passbild (gemäß ICAO-Vorschriften; nicht älter als sechs Monate);
gültiger US-Reisepass (mindestens drei Monate über den letzten Tag der Gültigkeit des Visums hinaus gültig);
eine ausreichende Reise-, Kranken- und Unfallversicherung für den gesamten Aufenthalt (Mindestdeckung 30.000 Euro);
den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zumindest für die erste Zeit des Aufenthalts;
den Nachweis eines Transportmittels oder ausreichender Mittel für den Kauf des entsprechenden Tickets;
Strafregisterauszug.
Aktuelle Informationen zu den oben genannten Informationen finden Sie auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Österreichische Staatsangehörige:
Dauer des Aufenthalts:
Die Mindestaufenthaltsdauer des Teilnehmers beträgt 6 Monate, die Höchstdauer beträgt 12 Monate.
Wer kann an dem Austausch teilnehmen? Der Programmteilnehmer ("Austauschbesucher"):
Sie müssen österreichischer Staatsbürger und zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
Sie müssen derzeit in einer dualen Berufsausbildung eingeschrieben sein oder diese in den letzten 12 Monaten abgeschlossen haben ODER in einer österreichischen postsekundären Ausbildung eingeschrieben sein oder diese in den letzten 12 Monaten abgeschlossen haben.
Sie müssen über funktionierende Englischkenntnisse verfügen, die Sie beim Visuminterview nachweisen können.
Darf nicht von Familienangehörigen begleitet werden.
Muss erfolgreich ein J-1-Visum ("Exchange Visitor") bei einer US-Botschaft oder einem Konsulat beantragen, das Nichteinwanderungsvisa ausstellt.
Wie kann ein Unternehmen einen österreichischen Austauschbesucher sponsern?
Die Aufnahmeorganisation (ein Unternehmen oder eine gemeinnützige Organisation in den USA) muss mit einer "Sponsororganisation" zusammenarbeiten, einer der offiziellen Einrichtungen zur Förderung des Austauschs in den USA, die vom Außenministerium zur Verwaltung von Austauschprogrammen ermächtigt sind.
Die Sponsorenorganisation wird:
Helfen Sie bei der Entwicklung eines strukturierten Trainingsplans.
Garantieren Sie, dass der Teilnehmer nicht weniger als den Mindestlohn für seine Arbeit in den Vereinigten Staaten erhält.
Stimmen Sie sich mit der Gastorganisation ab, um interkulturelle Aktivitäten zu organisieren.
Stellen Sie das erforderliche Formular DS-2019 für den Teilnehmer aus, um ein J-1 Visum zu beantragen.
Was sind die Aufgaben einer Gastgeberorganisation?
DAUER: Die Mindestaufenthaltsdauer des Teilnehmers beträgt 6 Monate, die Höchstdauer beträgt 12 Monate.
REISEN: Der Teilnehmer kann für insgesamt bis zu zwei Monate in die USA reisen.
AUSBILDUNGSPLAN: Das aufnehmende Unternehmen arbeitet mit der Sponsororganisation zusammen, um einen strukturierten Ausbildungsplan zu erstellen, der zwei oder mehr gleichmäßig über die Dauer des Aufenthalts des Teilnehmers verteilte Arbeitseinsätze vorsieht. Jede Rotation sollte dem Teilnehmer fortschrittlichere Aufgaben bieten.
INTERKULTURELLE AKTIVITÄTEN: Die Gastorganisation wird mit der Patenorganisation zusammenarbeiten, um die Teilnahme des Teilnehmers an mindestens zwei kulturübergreifenden Aktivitäten zu organisieren.
Was ist der erste Schritt für einen interessierten österreichischen Programmteilnehmer ("Austauschbesucher")?
Setzen Sie sich mit einer "Sponsororganisation" in Verbindung, um mehr über mögliche berufliche Entwicklungs-/Austauschmöglichkeiten und Organisationen in den USA zu erfahren, die dieses Austauschprogramm anbieten.
Wie finde ich eine "Sponsorenorganisation"?
Derzeit gibt es mehrere Organisationen
Derzeit autorisierte Sponsororganisationen, die vom Außenministerium autorisiert sind, Teilnehmer im Rahmen dieses neuen Programms zu sponsern:
Globale Einblicke: https: //www.globalinsights.org
Intrax: https://www.intraxinc.com
WISE Foundation: http://wise.wisefoundation.com
Die Genehmigung weiterer Sponsoren ist in Arbeit.
Für aktuelle Informationen besuchen Sie bitte die Website der US-Botschaft in Wien.