
Menschenrechte
Wussten Sie, dass Österreich...
Bei allen Treffen mit anderen Regierungen werden Menschenrechtsfragen angesprochen;
In Zusammenarbeit mit der EU setzt sie sich jedes Jahr in Hunderten von Fällen für gefährdete Personen ein;
unterstützt über seine Botschaften lokale Menschenrechtsverteidiger auf der ganzen Welt;
unterstützt in vielen Ländern Projekte zur Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, zum Beispiel Projekte zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, weiblicher Genitalverstümmelung oder der Rehabilitierung von Kindersoldaten?
Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte ist eine Priorität der österreichischen Außenpolitik.
Schwerpunktbereiche unserer Aktivitäten sind
die Förderung der Rechte der Frau und der Rechte des Kindes;
die Sicherheit von Journalisten;
die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit, sowie
den Schutz religiöser Minderheiten, die Bekämpfung des Menschenhandels, den Schutz von Minderheiten sowie die Menschenrechtserziehung.
Österreich arbeitet eng mit seinen Partnern in der Europäischen Union zusammen und ist in den Vereinten Nationen, im Europarat und in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aktiv.
Wien +30 blickt auf die Zukunft der Menschenrechte
Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte fand ein hochrangiges Symposium mit dem Titel "Vienna World Conference 30 Years On: Unsere Rechte - Unsere Zukunft " am 6. Juni 2023 in Wien statt. Bei dieser Veranstaltung, die vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) organisiert wurde, diskutierten Menschenrechtsakteure mit unterschiedlichem Hintergrund über aktuelle und zukünftige Herausforderungen sowie über bewährte Praktiken bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte.
Neben dem hochrangigen Symposium ist das Außenministerium Mitveranstalter der Wiener Jugend-Menschenrechtsverteidiger-Konferenz und kultureller Veranstaltungen mit Menschenrechtsschwerpunkt. Für die breite Öffentlichkeit werden die in Wien ansässigen internationalen Organisationen gemeinsam mit dem Außenministerium am 5. und 6. Juni im Wiener MuseumsQuartier ihr Engagement im Bereich der Menschenrechte vorstellen.
Rechte der Frauen
Menschenrechtsverletzungen an Frauen, wie z. B. häusliche Gewalt, werden erst seit relativ kurzer Zeit als Menschenrechtsproblem anerkannt. Ursprünglich bestand der Zweck der Menschenrechtsnormen darin, den einzelnen Bürger vor Eingriffen staatlicher Behörden in seine Privatsphäre zu schützen. Traditionell waren jedoch vor allem Frauen für Haus und Familie zuständig, was einen Teil der Privatsphäre darstellte, der von den Menschenrechtsnormen nicht erfasst wurde.
Mit dem Internationalen Jahr der Frau 1975 begannen die Vereinten Nationen, sich intensiv mit der Situation der Frauen in der Welt zu befassen. Die größte Errungenschaft dieses Jahrzehnts war die Verabschiedung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979, das heute eines der wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen ist. Mit dem Übereinkommen wurde ein Sachverständigenausschuss eingesetzt, der die Einhaltung des Übereinkommens auf der Grundlage von Staatenberichten überprüft. Seit dem Jahr 2000 befasst er sich auch mit Beschwerden von Einzelpersonen gemäß dem unter österreichischem Vorsitz ausgearbeiteten CEDAW-Fakultativprotokoll. Österreich war eines der ersten Länder, das dieses Individualbeschwerdeverfahren des CEDAW-Komitees akzeptiert hat. Die Überprüfung des kombinierten siebten und achten periodischen Berichts Österreichs durch den CEDAW-Ausschuss fand am 13. Februar 2013 in Genf statt.
Die Weltkonferenz über Menschenrechte im Jahr 1993 markierte einen historischen Wendepunkt, indem sie die Rechte der Frauen ausdrücklich als "unveräußerlichen, integralen und unteilbaren Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte" anerkannte. Diese Anerkennung und die Forderung, dass "Frauenrechte Menschenrechte sind", führten zu dem ehrgeizigen Ergebnis der 4. Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking. Die am 31. Oktober 2000 verabschiedete Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates über Frauen, Frieden und Sicherheit ist ein weiterer Meilenstein. In dieser UN-Resolution wird zum ersten Mal die wesentliche Rolle der Frauen in allen Phasen der Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung hervorgehoben.
Österreich ist derzeit nicht Mitglied der UN-Frauenrechtskommission (CSW), nimmt aber aktiv als Beobachter teil. Eine österreichische Delegation nimmt jedes Jahr an der Jahrestagung der CSW teil. Die UNO-Organisation für die Gleichstellung der Geschlechter und die Ermächtigung der Frauen (UN Women) sowie der Bevölkerungsfonds (UNFPA) sind ebenfalls wichtige Partnerorganisationen für die Stärkung der Rechte von Frauen.
Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres organisiert in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Frauen regelmäßig Veranstaltungen, um den Austausch mit NGOs und der Zivilgesellschaft über internationale Entwicklungen im Bereich der Frauenrechte zu ermöglichen.
Österreichische Aktivitäten zum Schutz der Rechte von Frauen
Die bessere Förderung und der Schutz der Rechte von Frauen ist ein Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik. Österreich setzt sich auf allen Ebenen für dieses Thema ein: bei den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, dem Europarat und der OSZE, aber auch in seinen Beziehungen zu Drittstaaten und im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA). Österreichs thematische Schwerpunkte sind die verstärkte Beteiligung von Frauen an der Konfliktprävention und -lösung sowie an Friedensprozessen, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie das wirtschaftliche und politische Empowerment von Frauen.
Der Begriff "Gewalt gegen Frauen" bezeichnet Gewalttaten, die gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts verübt werden, oder Gewalttaten, von denen Frauen besonders betroffen sind. Gewalt, die aus traditionellen Praktiken wie weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) oder Zwangsverheiratung resultiert, ist Teil des globalen Phänomens der Gewalt gegen Frauen, das in allen Kulturen, Religionen und sozialen Gruppen vorkommt. Österreich engagiert sich im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) für die Bekämpfung von FGM und anderen traditionellen Praktiken durch Sensibilisierungsprogramme, etwa in Äthiopien und Kenia. Darüber hinaus unterstützt Österreich auch die Gender-Unit der Afrikanischen Union, die in Umsetzung des "Maputo-Protokolls über die Rechte der Frauen in Afrika" FGM auf regionaler Ebene bekämpft. Schließlich leistet Österreich finanzielle Beiträge zum UN-Trust Fund on Violence Against Women.
Durch Schulung des Botschaftspersonals versucht Österreich, österreichischen Staatsbürgern im Ausland, die z.B. von Zwangsheirat bedroht sind, rasch konsularischen Schutz zu gewähren. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) unterstützt auch Projekte in Südosteuropa, einschließlich Moldawien, zur Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels zum Zwecke der Prostitution und Sklavenarbeit. Unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres wurde ein Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel ausgearbeitet, der insbesondere die Situation von Frauen und Mädchen berücksichtigt.
Im Rahmen des Europarates war Österreich federführend an der Ausarbeitung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sogenannte Istanbul-Konvention) beteiligt. Österreich gehörte auch zu den ersten Staaten, die die Konvention am 14. November 2013 ratifiziert haben. Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtsverbindliche Instrument, das die Staaten verpflichtet, gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt vorzugehen. Sie sieht umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und zum Schutz aller Opfer von häuslicher Gewalt vor.
Während und nach bewaffneten Konflikten nimmt die Gewalt gegen Frauen dramatisch zu. Sexuelle Gewalt gegen Frauen wird als grausame Kriegswaffe eingesetzt, und die Flucht aus Kriegsgebieten führt oft zu wirtschaftlicher und sozialer Unsicherheit. Österreich setzt sich daher besonders für die Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 (2000) und der UN-Sicherheitsratsresolution 1820 (2008), sowie deren Nachfolgeregelungen 1888 (2009), 1889 (2009), 1960 (2010), 2106 (2013) und 2122 (2013) ein.
Die Resolution 1894 (2009) des UN-Sicherheitsrates zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten, die 2009 unter österreichischem Vorsitz im Sicherheitsrat verabschiedet wurde, ist ein weiterer konkreter Beitrag zur systematischen Berücksichtigung von Frauenrechten und -interessen im Rahmen von Friedensmissionen.
Seit 2007 gibt es in Österreich einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 (2000) in Friedensmissionen, im Rahmen von multilateralen und bilateralen Kontakten sowie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe. Der im Januar 2012 überarbeitete Aktionsplan zielt auf die Förderung der Einbeziehung von Frauen in Friedensprozesse, die Stärkung von Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen, die verstärkte Teilnahme von Frauen an Friedensmissionen sowie die Erhöhung der Anzahl von Frauen in Führungspositionen bei den Vereinten Nationen oder der EU. Eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres überprüft jährlich die Umsetzung des Aktionsplans.