Menschenrechte

Freiheit der Religion

Als Reaktion auf die weltweite Zunahme von Gewalt und Diskriminierung aus Gründen des religiösen Bekenntnisses hat Österreich seine Aktivitäten zur Förderung der Religionsfreiheit und zum Schutz religiöser Minderheiten auf bi- und multilateraler Ebene verstärkt. Bei der Verfolgung unserer politischen Ziele setzen wir auf Prävention, Dialog und konstruktive Partnerschaft und nutzen unsere Erfahrungen und Kontakte aus der interkulturellen Dialogarbeit.

Religionsfreiheit als Teil des interkulturellen und interreligiösen Dialogs

Um die Religionsfreiheit und einen "Dialog der Religionen" zu fördern, hat das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres eine interreligiöse Dialogplattform eingerichtet. Der Dialog wurde am 28. Mai 2014 offiziell eröffnet, als Vertreter aller 16 gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften Österreichs auf Einladung von Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz zusammenkamen. Eine weitere wichtige Dialogplattform ist das 2012 in Wien gegründete König Abdullah bin Abdulaziz International Centre for Intercultural and Interreligious Dialogue (KAICIID). Der Gründungsvertrag des Zentrums verweist ausdrücklich auf das Menschenrecht der Religionsfreiheit und betont die Notwendigkeit, alle Formen der Diskriminierung und Stereotypisierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung zu bekämpfen. Auf multilateraler Ebene nimmt Österreich aktiv an der Allianz der Zivilisationen der Vereinten Nationen (UNAOC) teil. Im Februar 2013 war Wien Gastgeber des 5. Globalen Forums der UNAOC. Die Abschlusserklärung dieser Konferenz, die "Wiener Erklärung", unterstreicht die Verpflichtung zur Förderung der Religionsfreiheit auf globaler Ebene.

Österreichische Aktivitäten auf internationaler und europäischer Ebene

Österreich spricht das Thema Religionsfreiheit regelmäßig an, nicht nur mit Ländern, die mit religiösen Konflikten oder Spannungen konfrontiert sind, sondern auch mit Partnerländern, um die Möglichkeiten für gemeinsame Initiativen auf internationaler Ebene zu erörtern.

Im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) ist die Religionsfreiheit und der Schutz religiöser Minderheiten ein Schwerpunkt während der österreichischen Mitgliedschaft (2011-2014). So hat Österreich anlässlich des 20. Jahrestages der UN-Minderheitenerklärung das Bewusstsein für die Situation religiöser Minderheiten geschärft und eine Diskussion über die Stärkung entsprechender internationaler Schutzmechanismen im Rahmen der UNO angestoßen. Tagung des UN-Forums für Minderheitenfragen, die im November 2013 in Genf stattfand und von Österreich mitfinanziert wurde, erstmals das Thema religiöse Minderheiten in den Mittelpunkt gestellt.

Österreich unterstützt auch die wichtigen Mandate des UN-Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit sowie des Unabhängigen Experten für Minderheitenfragen. Die Mandatare befassen sich zunehmend mit Fragen des Schutzes religiöser Minderheiten.

Dank des österreichischen Engagements ist die Religionsfreiheit und der Schutz religiöser Minderheiten auch für die Europäische Union zu einem vorrangigen Thema geworden. Österreich initiierte die Ausarbeitung der EU-Leitlinien zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit als wirksames Instrument für kohärente EU-Menschenrechtsmaßnahmen in diesem Bereich.

Österreich unterstützt auch aktiv Aktivitäten zum Schutz religiöser Minderheiten im Rahmen der OSZE und des Europarates (CoE). Auf österreichische Initiative hin fand im Europarat eine thematische Debatte über die Religionsfreiheit und die Situation religiöser Minderheiten statt. Diese Debatte führte zu der Verpflichtung, dass der Europarat eine führende Rolle in diesem Themenbereich übernehmen sollte. Der Europarat arbeitet derzeit an einem Dokument, in dem bestehende Standards und Fachkenntnisse zusammengefasst werden und das in Zukunft als Instrument zur Förderung der Religionsfreiheit innerhalb und außerhalb Europas dienen soll.

Die Religionsfreiheit ist auch eine der Prioritäten im Rahmen der menschlichen Dimension der OSZE. Im Dezember 2013 verabschiedete der OSZE-Ministerrat in Kiew einen Beschluss zur Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit. Darin werden alle OSZE-Teilnehmerstaaten aufgefordert, ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Religionsfreiheit nachzukommen und das Recht von Religions- und Glaubensgemeinschaften auf Nichtdiskriminierung zu achten. Österreich unterstützt auch die Arbeit des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) im Bereich der Religionsfreiheit. Darüber hinaus wurden im Jahr 2004 drei Sonderbeauftragte des OSZE-Vorsitzes für die Bekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz gegenüber religiösen Gruppen, für die Förderung der Religionsfreiheit und für den Schutz religiöser Minderheiten eingesetzt. Die drei Sonderbeauftragten besuchten Österreich im Jahr 2012 und trafen sich mit Vertretern von Religionsgemeinschaften, der Zivilgesellschaft und den zuständigen staatlichen Behörden.