
Menschenrechte
Der Menschenhandel stellt eine schwere Verletzung der Menschenrechte und der Menschenwürde dar. Es handelt sich um ein globales Problem, das nur auf globaler Ebene und in einem internationalen Kontext bekämpft werden kann. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind 2,4 Millionen Menschen Opfer des Menschenhandels. Der Menschenhandel entwickelt sich zunehmend zu einem hochprofitablen Verbrechen. Nach Angaben des UN-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) erwirtschaften kriminelle Netzwerke mit der "Ware Mensch" jährlich Einnahmen von 32 Milliarden Dollar. Nach dem illegalen Drogen- und Waffenhandel steht der Menschenhandel an dritter Stelle, was den illegalen Gewinn angeht. Frauen und Kinder sind vom Menschenhandel besonders betroffen.
Im Allgemeinen kommen die Opfer des Menschenhandels aus weniger wohlhabenden EU- oder Drittländern. Zu Hause sind sie oft mit dysfunktionalen Familienverhältnissen und häuslicher Gewalt konfrontiert; weitere Faktoren, die sie für den Menschenhandel anfällig machen, sind ein niedriges formales Bildungsniveau, Arbeitslosigkeit und die Suche nach einem vermeintlich "besseren Leben".
Aufgrund seiner geografischen Lage im Zentrum Europas ist Österreich sowohl als Transit- als auch als Zielland von Menschenhandel betroffen. Zu den häufigsten Phänomenen des Menschenhandels in Österreich zählen Schätzungen zufolge der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, sklavenähnliche Verhältnisse von Hausangestellten und der Kinderhandel.
Um die Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels in Österreich zu koordinieren und zu intensivieren, wurde im November 2004 durch einen Beschluss der österreichischen Regierung die Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels unter der Leitung des Außenministeriums eingerichtet. Die Task Force ist mit der Ausarbeitung von Nationalen Aktionsplänen zur Bekämpfung des Menschenhandels und mit der Überwachung ihrer Umsetzung beauftragt. Der erste Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde im März 2007 verabschiedet, der zweite Nationale Aktionsplan (2009-2011) wurde im Mai 2009 verabschiedet und der dritte Nationale Aktionsplan wurde am 20. März 2012 von der österreichischen Regierung verabschiedet. Die Nationalen Aktionspläne spiegeln einen umfassenden Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels wider und beinhalten Maßnahmen zur nationalen Koordinierung, zur Prävention, zum Schutz der Opfer, zur Strafverfolgung und zur internationalen Zusammenarbeit.
Die österreichische Regierung ernannte am 10. März 2009 die österreichische Diplomatiedirektorin Botschafterin Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger zur ersten Nationalen Koordinatorin zur Bekämpfung des Menschenhandels. Botschafterin Tichy-Fisslberger ist auch die Vorsitzende der Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Die Task Force erstellt regelmäßig Berichte über die Umsetzung der österreichischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Der Erste Österreichische Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde am 10. März 2009 und der Zweite Österreichische Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels am 20. März 2012 verabschiedet. Zusätzlich zu diesen Dreijahresberichten sind jährliche Umsetzungsberichte verfügbar.
Jedes Jahr organisiert die österreichische Regierung öffentliche Veranstaltungen anlässlich des EU-Tages gegen Menschenhandel (18. Oktober). Die nächste Veranstaltung findet am 20. Oktober 2014 in der Diplomatischen Akademie in Wien statt. Die österreichische Task Force hat eine Ausstellung für Schulen "Menschenhandel - Sklaverei des 21. Jahrhunderts" entwickelt, die auch bei öffentlichen Veranstaltungen präsentiert wird.
Die Bedeutung der globalen und internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels kann nicht genug betont werden. Die Vereinten Nationen, insbesondere das in Wien ansässige Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), die OSZE, die Internationale Organisation für Migration (IOM), der Europarat und die Europäische Union leisten hier wichtige Beiträge. Österreich unterstützt diese Organisationen in ihren Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Österreich war 2010/2011 einer der ersten Staaten, der seine Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels von der Expertengruppe des Europarates GRETA evaluieren ließ. Die Bewertung fiel insgesamt positiv aus.
Ein Großteil der österreichischen Aktivitäten zielt auf die Verbesserung der Situation in den Herkunftsländern ab. In diesem Zusammenhang ist Osteuropa eine der Schwerpunktregionen der Bemühungen im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit/Austrian Development Agency (ADA).
Das Außenministerium als Vorsitz der Österreichischen Task Force gegen Menschenhandel setzt sich auch aktiv für die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der MitarbeiterInnen der österreichischen Vertretungen im Ausland ein, um bereits im Herkunftsland zur Bekämpfung dieses Verbrechens beizutragen.
Österreich hat alle relevanten internationalen Rechtsinstrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels unterzeichnet, darunter das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.
Im Dezember 2009 hat der Europäische Rat das Stockholmer Programm für den Zeitraum 2010-2014 gebilligt, das zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich Justiz und Inneres beitragen soll. Die Bekämpfung des Menschenhandels hat im Stockholmer Programm eine hohe Priorität. Im Jahr 2011 hat die EU die Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer verabschiedet. Österreich hat diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die EU setzt auch eine Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016 um.
Kinderhandel
Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) sind weltweit 1,2 Millionen Kinder Opfer von Kinderhandel.
Österreich ist vom Kinderhandel sowohl als Transit- als auch als Zielland betroffen. Aufgrund des klandestinen Charakters des Kinderhandels ist es sehr schwierig, genaue Zahlen über das tatsächliche Ausmaß des Kinderhandels zu nennen. Darüber hinaus ist es manchmal unmöglich, klar zwischen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (URMs) und/oder unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, Minderjährigen, die illegal in ein Land eingereist sind (mit Menschenschmugglern) und Opfern von Kinderhandel zu unterscheiden.
Armut gilt als die Hauptursache für den Kinderhandel. Kinder sind besonders gefährdet, verkauft oder ausgebeutet zu werden, wenn das formale Bildungsniveau niedrig ist und Gewalt oder Suchtverhalten in der Familie zu der Perspektivlosigkeit des sozialen Umfelds hinzukommen.
Um sich eingehender mit dem komplexen Thema Kinderhandel zu befassen, hat die Task Force Menschenhandel eine eigene Arbeitsgruppe zum Thema Kinderhandel eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat bereits zwei Berichte erstellt: einen ersten Bericht über Kinderhandel (2007-2009) und einen zweiten Bericht über Kinderhandel (2009-2011) sowie einen Informationsfolder über Kinderhandel in Österreich. Eine EU-weite Hotline für vermisste Kinder (116000) wurde ebenfalls eingerichtet.
Prostitution
Die Task Force Menschenhandel vertritt die Auffassung, dass es notwendig ist, klar zwischen den Bedürfnissen von Personen, die freiwillig sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten, und solchen, die Opfer von Menschenhandel sind, zu unterscheiden. Daher ist ein Konzept für den Umgang mit freiwilliger Prostitution notwendig, da dies für die Abgrenzung zwischen freiwilliger Prostitution und Menschenhandel sowie anderen Formen der sexuellen Ausbeutung und Gewalt unerlässlich ist.
Zu diesem Zweck hat die Task Force Menschenhandel im Mai 2007 eine interdisziplinäre Expertengruppe eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe Prostitution unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Bildung und Frauen setzt sich aus Expertinnen und Experten der zuständigen Ministerien, der Bundesländer sowie der in diesem Bereich tätigen Nichtregierungsorganisationen und Expertinnen und Experten der Wirtschaftskammer Österreich und der Arbeiterkammer Österreich zusammen.
Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung
Gemäß dem dritten Nationalen Aktionsplan 2012-2014 wurde eine Arbeitsgruppe der Task Force zum Thema Arbeitsausbeutung unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtet.
Konferenz "Menschenhandel in Konflikt- und Krisensituationen"
20. Oktober 2017
Organisiert von der Österreichischen Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels in Zusammenarbeit mit der OSZE-Sonderbeauftragten und Koordinatorin zur Bekämpfung des Menschenhandels, dem Wiener Institut für internationalen Dialog und Zusammenarbeit (VIDC) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) anlässlich des EU-Tages gegen Menschenhandel.
Die österreichische Task Force wurde 2004 als nationaler Koordinierungsmechanismus zur Bekämpfung des Menschenhandels eingerichtet, indem sie nationale Aktionspläne mit konkreten Zielen erstellt und deren Umsetzung überwacht.
Die Konferenz bringt internationale Experten und Beamte mit umfassenden Erfahrungen aus der Praxis zusammen. Sie steht der Öffentlichkeit offen und ist kostenlos. Es wird eine Simultanübersetzung Englisch/Deutsch/Russisch angeboten.
Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Panels und Workshops:
Panel I: Menschenhandel, Konflikte und Notsituationen: Lehren aus der Praxis
Panel II: Eine geschlechtsspezifische Perspektive auf den Menschenhandel im Kontext der erzwungenen Migration
WS I: Menschenhandel und Ausbeutung: Wo zieht man die Grenze? Praxisfälle in Österreich und Libyen
WS II: Kinderschutz im Kontext von Konflikt- und Krisensituationen
WS III: Zugang zu Rechten: Verhinderung von Menschenhandel und Gewalt gegen Frauen
WS IV: Von Menschenhandel betroffene Männer: Sichtbarkeit von männlichen Opfern und Herausforderungen im Opferschutz