Menschenrechte

Rechte des Kindes

Mit der Verabschiedung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (KRK ) durch die UN-Generalversammlung im Jahr 1989 wurde der Grundstein für den internationalen Schutz der Menschenrechte von Kindern gelegt. Die große Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten ist heute Vertragsstaat der KRK. In Österreich ist die KRK am 5. September 1992 in Kraft getreten.

Der Ausschuss für die Rechte des Kindes besteht aus 18 unabhängigen Experten aus der ganzen Welt. Er überwacht die Einhaltung der KRK durch die Vertragsstaaten. Zu diesem Zweck müssen die Regierungen alle fünf Jahre Staatenberichte über die Umsetzung des Übereinkommens vorlegen. Der Ausschuss prüft die Berichte und gibt sogenannte Abschließende Bemerkungen mit konkreten Empfehlungen für einen besseren Schutz der Kinderrechte in dem betreffenden Land ab. Seit 1. März 2013 ist Frau Renate Winter, eine österreichische Staatsbürgerin, Mitglied des Ausschusses für die Rechte des Kindes. Frau Winter ist Richterin mit Erfahrung in internationalen Gerichtshöfen und Fachwissen im Bereich der Kinderrechte und der Jugendgerichtsbarkeit. Ihr Mandat wird im Februar 2017 enden.

Österreich hat dem Ausschuss für die Rechte des Kindes im Jahr 2009 seinen 3./4. Die Überprüfung fand im September 2012 statt.

Am 1. Februar 2002 ratifizierte Österreich das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Wichtigstes Ziel des Protokolls ist die Anhebung des Mindestalters für die Teilnahme an bewaffneten Konflikten auf 18 Jahre. Die wichtigsten politischen Ziele Österreichs in diesem Zusammenhang sind ein völkerrechtliches Verbot der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten sowie die Verfolgung und Bestrafung derjenigen, die gegen diese Regel verstoßen. Anlässlich der Pariser Konferenz "Free Children from War!" im Februar 2007 hat Österreich neben 59 anderen Staaten die "Paris Principles and Commitments" unterstützt. Darüber hinaus unterstützt Österreich im Rahmen seiner Entwicklungszusammenarbeit zahlreiche Projekte zur Reintegration von Kindersoldaten und von Krieg betroffenen Kindern. Schließlich erhalten österreichische Soldaten und Polizisten, die an EU- oder UN-Friedensmissionen teilnehmen, eine Ausbildung im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte. In diesem Zusammenhang unterstützte das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres auch die Vereinten Nationen bei der Ausarbeitung von Trainingshandbüchern für Friedensmissionen.

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie wurde von Österreich am 6. Mai 2004 ratifiziert. Unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten wurde der erste Nationale Aktionsplan ausgearbeitet und im März 2007 von der österreichischen Regierung verabschiedet. In der Folge wurden die Aktionspläne 2009-2011 und der aktuelle Aktionsplan 2012-2014 verabschiedet. Die Nationalen Aktionspläne verfolgen einen umfassenden Ansatz bei der Bekämpfung des Menschenhandels und beinhalten Maßnahmen zum Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel geworden sind.

Österreich hat das dritte Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes am 28. Februar 2012 unterzeichnet. Es ermächtigt den Ausschuss für die Rechte des Kindes, Beschwerden von Einzelpersonen (Kindern oder ihren gesetzlichen Vertretern) entgegenzunehmen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus der Konvention geltend machen. Das dritte Fakultativprotokoll ist am 14. April 2014 in Kraft getreten.

Rechte des Kindes - ein Schwerpunkt der österreichischen Menschenrechtspolitik

Die Rechte des Kindes sind seit langem ein Schwerpunkt der österreichischen Menschenrechtspolitik. So hat Österreich nicht nur während seiner Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat von 2009 bis 2010, sondern auch während seiner Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat von 2011 bis 2014 einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung der Kinderrechte, einschließlich des Schutzes vor Gewalt und Ausbeutung, gelegt. Sowohl in der UN-Generalversammlung als auch im UN-Menschenrechtsrat ist Österreich Hauptsponsor der Resolution "Menschenrechte in der Rechtspflege, einschließlich der Jugendgerichtsbarkeit", die sich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf das Justizsystem befasst. Österreich unterstützt auch die Ausarbeitung neuer UN-Standards zur Beseitigung von Gewalt gegen Kinder im Bereich der Verbrechensverhütung und Strafjustiz. Diese Modellstrategien und praktischen Maßnahmen sollen die Staaten bei der Verhinderung von Gewalt gegen Kinder, die mit dem Justizsystem in Berührung kommen, unterstützen.

Im Hinblick auf den Prozess der Neubewertung der internationalen Entwicklungsziele ("Post-2015-Agenda") setzt sich Österreich für einen menschenrechtsbasierten Ansatz im Kampf gegen Kindersterblichkeit ein. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte wird gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation Leitlinien zur Bekämpfung der Kindersterblichkeit ausarbeiten.

Im österreichischen EZA-Gesetz ist der systematische Schutz der Kinderrechte ausdrücklich als Ziel verankert. Einerseits werden Kinderrechte und -bedürfnisse in allen Programmen und Aktivitäten der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ("Mainstreaming") und in der Debatte um die Post-2015-Entwicklungsagenda gebührend berücksichtigt. Andererseits werden spezifische Projekte zur Förderung der Kinderrechte umgesetzt (z.B. Sicherheitsnetze gegen Kinderhandel in Albanien; Schutz von Kindern vor Gewalt im Kosovo). Darüber hinaus trägt Österreich im Rahmen von UNICEF-Projekten zur Förderung der Kinderrechte bei (z.B. Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung in Äthiopien).