Menschenrechte

Rechte von Minderheiten

Die österreichische Bundesverfassung fordert die Achtung und Förderung der in Österreich ansässigen Volksgruppen. Besondere Rechte für die kroatische, slowenische, ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe sowie für die Roma sind im Volksgruppengesetz von 1976 und in einer Reihe anderer Gesetze und Verordnungen festgelegt. Die Rechte der kroatischen und slowenischen Volksgruppen sind auch im Staatsvertrag von Wien (1955) verankert.

Vor dem Hintergrund dieser heimischen Volksgruppenpolitik und des langjährigen Schutzes der deutschsprachigen Volksgruppe in Südtirol setzt sich Österreich seit langem für die Stärkung des Minderheitenschutzes auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen und des Europarates, ein.

Auf internationaler Ebene wird dem Minderheitenschutz vor allem seit Anfang der 1990er Jahre verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt. Mit dem Zusammenbruch zahlreicher Staaten, wie z.B. des ehemaligen Jugoslawiens, infolge interethnischer Konflikte wurde zunehmend erkannt, dass der Schutz von Minderheiten eine wichtige Garantie für die politische und soziale Stabilität und die territoriale Integrität von Staaten ist. 

Im Rahmen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen sowie der UN-Generalversammlung ergreift Österreich regelmäßig Initiativen zu Fragen der Minderheitenrechte. Im Jahr 1992 nahm die UN-Generalversammlung die von Österreich vorgeschlagene Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, an. Die Erklärung definiert erstmals die Rechte von Angehörigen von Minderheiten und verweist insbesondere auf Artikel 27 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der das Recht von Angehörigen ethnischer Minderheiten auf Ausübung ihrer eigenen Sprache, Kultur und Religion garantiert.

Im Jahr 2005 wurde auf Initiative Österreichs von der UNO das Mandat des Unabhängigen Experten für Minderheitenfragen eingerichtet, der sich mit den Anliegen von Minderheiten in aller Welt befasst und auch verschiedene Länder besucht. Im Jahr 2014 wurde dieses Mandat, ebenfalls unter österreichischer Führung, in einen Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen umgewandelt und damit an die anderen bestehenden Sondermandatsträger des Menschenrechtsrates angepasst. Im Zuge der UN-Reform wurde im September 2007 auch die UN-Arbeitsgruppe für Minderheiten, ebenfalls auf österreichische Initiative hin, in ein Forum für Minderheitenfragen umgewandelt. Eine wichtige Neuerung des Forums ist die Möglichkeit, dass Vertreter der Zivilgesellschaft und der Minderheiten an den Sitzungen des Forums teilnehmen und so zur Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zum weltweiten Schutz von nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten beitragen können. Darüber hinaus kann die Sonderberichterstatterin für Minderheitenfragen Empfehlungen des Forums in ihren Bericht an den Menschenrechtsrat aufnehmen. Seit der Gründung des Forums wurden die folgenden Themen diskutiert: "Minderheiten und Bildung", "Minderheiten und politische Teilhabe", "Minderheiten und wirtschaftliche Teilhabe", "Rechte von weiblichen Minderheiten", "Umsetzung der Minderheitenerklärung" und "Rechte religiöser Minderheiten".

In der OSZE ist der Minderheitenschutz nicht nur Aufgabe des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte in Warschau, sondern auch und vor allem des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten. Seine Hauptaufgabe ist es, potentielle Konflikte zwischen ethnischen Gruppen zu erkennen und frühzeitig zu warnen sowie Strategien und Unterstützung bei der Konfliktlösung anzubieten. Durch diese Form der stillen Diplomatie leistet der Hohe Kommissar einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung ethnischer Konflikte.

Die führende Organisation zum Schutz nationaler Minderheiten in Europa ist der Europarat. Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, dem auch Österreich beigetreten ist, trat 1998 in Kraft. Ein beratender Ausschuss, der sich aus anerkannten Experten zusammensetzt, überwacht die Umsetzung der aus dem Rahmenübereinkommen abgeleiteten Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten und führt auch Länderbesuche durch. Österreich wurde zuletzt im März 2011 besucht. Der letzte österreichische Staatenbericht zum Rahmenübereinkommen wurde im August 2010 vorgelegt.

Die Einhaltung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, der auch Österreich beigetreten ist, wird ebenfalls von einem unabhängigen Expertenausschuss überwacht, der bei Bedarf Länderbesuche durchführen kann. Österreich hat den letzten Bericht für die Charta im Jahr 2011 vorgelegt und die Empfehlungen des Expertenausschusses, die auf diesem Bericht basieren, wurden im November 2012 veröffentlicht.