Das politische System

Eine parlamentarische Demokratie

Die Bundesverfassung

"Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus."
Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes.

Die österreichische Bundesverfassung wurde am 1. Oktober 1920 von der verfassungsgebenden Nationalversammlung beschlossen.

An der Ausarbeitung der Bundesverfassung waren Vertreter der politischen Parteien, Experten der damaligen Staatskanzlei, vor allem aber Professor Hans Kelsen (1881-1973) beteiligt.

Die Bundesverfassung wurde am 7. Dezember 1929 durch den Nationalrat geändert. Ziel dieser Änderung war es, die Befugnisse des Bundespräsidenten zu erweitern.

Mit dem von der Provisorischen Staatsregierung am 1. Mai 1945 beschlossenen Verfassungsüberleitungsgesetz wurde die Bundesverfassung mit den Änderungen von 1929 wieder in Kraft gesetzt.

Die Republik Österreich erstreckt sich über eine Fläche von 84.000 Quadratkilometern. Sie hat eine Bevölkerung von etwa 8,9 Millionen Menschen.

Alle Bürgerinnen und Bürger Österreichs sind vor dem Gesetz gleich. Es gibt keine Unterschiede in Bezug auf Geburt, Geschlecht, Status, Klasse oder Religion. Deutsch ist die Amtssprache der Republik Österreich, aber den anerkannten sprachlichen Minderheiten wurden durch Bundesgesetz besondere Rechte eingeräumt.

Die Farben der Republik Österreich sind Rot, Weiß und Rot.

Das Wappen der Republik Österreich besteht aus einem einköpfigen schwarzen Adler mit goldenen Armen und roter Zunge. Seine Brust wird von einem roten Wappenschild mit einem silbernen Querbalken bedeckt. Der Adler trägt ein goldenes Krönchen mit drei sichtbaren Zinnen. Seine Klauen sind mit einer durchtrennten Eisenkette verbunden. In der rechten Klaue hält er eine goldene Sichel mit nach innen gekehrter Klinge, in der linken Klaue einen goldenen Hammer.

Bundes- und Landesbehörden


In den Bundesländern übt der Landeshauptmann die Exekutivgewalt des Bundes aus (mittelbare Bundesverwaltung), wenn keine eigene Bundesbehörde besteht (unmittelbare Bundesverwaltung).

In Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann an Weisungen der Bundesregierung und einzelner Bundesminister gebunden.

Alle von den Landesgesetzgebern erlassenen Landesgesetze sind unmittelbar nach ihrer Erlassung dem Bundeskanzleramt zur Kenntnis zu bringen, bevor der Landeshauptmann sie verkündet.

Jede Landesversammlung kann auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates vom Bundespräsidenten aufgelöst werden. Diese Auflösung kann jedoch nur einmal aus demselben Grund erfolgen.

Österreich ist eine föderale Republik, die aus neun unabhängigen Bundesstaaten (den so genannten Ländern) besteht:

  • Burgenland

  • Kärnten

  • Niederösterreich

  • Salzburg

  • Steiermark

  • Tirol

  • Oberösterreich

  • Wien

  • Vorarlberg

Das Gebiet der Bundesrepublik setzt sich aus den Gebieten der Bundesländer zusammen und bildet eine einheitliche Währungs-, Wirtschafts- und Zolleinheit.

Die Bundeshauptstadt und der Sitz der obersten Bundesbehörden ist Wien.

Die Geschichte der Republik

Am 4. März 1933 wurde die parlamentarische Demokratie in Österreich aufgehoben. Ab dem 13. März 1938 wurde Österreich vom Deutschen Reich besetzt und damit an der Ausübung seiner souveränen Macht gehindert. Es blieb bis April 1945 Teil des Dritten Reiches. Wie schon in der Ersten Republik (1918-1938) waren es die politischen Parteien, die nach der Befreiung Österreichs im April 1945 die Zweite Republik gründeten.

Die drei antifaschistischen Parteien - die Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ, heute Sozialdemokratische Partei Österreichs), die Christlichsoziale Partei (heute Österreichische Volkspartei (ÖVP)) und die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) - einigten sich auf die Bildung einer provisorischen Staatsregierung unter dem Vorsitz von Karl Renner (1870-1950) und auf die Ausrufung der Unabhängigkeit Österreichs.

Diese Unabhängigkeitserklärung wurde am 27. April 1945 verkündet. Die ersten beiden Artikel lauten wie folgt:

Artikel I: Die demokratische Republik Österreich wird wiederhergestellt und soll im Geiste der Verfassung von 1920 errichtet werden.

Artikel II: Die 1938 dem österreichischen Volk aufgezwungene Annexion wird für null und nichtig erklärt.

Die österreichische Verfassung beruht auf den Grundsätzen eines republikanischen, demokratischen und föderalen Staates, dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und dem Grundsatz der Trennung von gesetzgebender und vollziehender Gewalt sowie der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung.

Die in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte und -freiheiten wurden erstmals vor mehr als einem Jahrhundert gewährt.

Die Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ergänzen das österreichische Verfassungsrecht.