Die Landesregierungen

Die Verwaltung in den Bundesländern (auch Länder genannt) ist Aufgabe der Landesregierungen.

Eine Landesregierung setzt sich aus dem Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau, seinen Stellvertretern und anderen Regierungsmitgliedern (Landesräten) zusammen.

Eine Sitzung des Landtags in Salzburg im Jahr 2025.

Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr

Der Landeshauptmann, bzw. die Landeshauptfrau vertritt den Staat.

Vor seinem Amtsantritt wird der Gouverneur vom Bundespräsidenten auf die Bundesverfassung vereidigt, die anderen Mitglieder der Landesregierung vom Gouverneur.

Ein Gouverneur hat in Angelegenheiten, die den Staat betreffen, keine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Regierungsmitgliedern. In Angelegenheiten, die für das Land von Bedeutung sind, entscheidet die Landesregierung als Kollegialorgan. In der mittelbaren Bundesverwaltung fungiert der Landeshauptmann als Verwaltungsbehörde, der einerseits an die Weisungen der Bundesminister gebunden und andererseits gegenüber den anderen Regierungsmitgliedern weisungsbefugt ist.

Das Landesparlament, genannt Landtag

Der Landtag übt die Gesetzgebungskompetenz der Länder aus.

Die Mitglieder des Landtags werden von allen wahlberechtigten weiblichen und männlichen Einwohnern des Landes in gleicher, unmittelbarer, geheimer und persönlicher Wahl gewählt.

Die Gesetze eines Landes müssen vom Landtag beschlossen und anschließend vom Landeshauptmann bestätigt, gegengezeichnet und im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.

Erfordert ein Landesgesetz zu seiner Durchführung die Mitwirkung von Bundesorganen, so muss die Bundesregierung ihre Zustimmung erteilen.

Unmittelbar nach der Verabschiedung eines Gesetzes durch den Landtag und vor seiner Veröffentlichung muss der Landeshauptmann das Bundeskanzleramt davon in Kenntnis setzen.

Der Bundespräsident ist befugt, auf Veranlassung der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates jeden Landtag aufzulösen. Diese Auflösung kann jedoch nur einmal aus demselben Grund erfolgen.

Im Fall von Wien, das gleichzeitig Bundeshauptstadt und Bundesland ist, fungiert der Stadtrat auch als Landtag, der Stadtsenat als Landesregierung und der Bürgermeister als Landeshauptmann/frau.

Links zu den Landesregierungen:

Burgenland
Kärnten (Kärnten)
Niederösterreich (Niederösterreich)
Oberösterreich (Oberösterreich)
Steiermark (Steiermark)
Tirol (Tirol)
Wien (Wien)
Vorarlberg