Gesetzgebung

 

WIE WERDEN IN ÖSTERREICH GESETZE GEMACHT?

Gesetzesentwürfe werden dem Nationalrat von Mitgliedern des Nationalrats (in Form von Anträgen), vom Bundesrat oder von einem Drittel der Mitglieder des Bundesrats oder von der Bundesregierung (in Form von Gesetzesvorlagen) vorgelegt.

Gesetzentwürfe der Bundesregierung (Regierungsvorlagen) müssen vom Kabinett einstimmig beschlossen werden.

Die Gesetzentwürfe werden vom jeweiligen Bundesminister vorläufig formuliert und dann zur Begutachtung an die Länder und die gesetzlichen Vertretungskörperschaften versandt, bevor sie vom Kabinett beschlossen werden.

Der jeweilige Bundesminister kann den Gesetzesentwurf ändern, um die während des Überprüfungsprozesses vorgeschlagenen Änderungen umzusetzen, er ist jedoch nicht verpflichtet, diese Änderungen vorzunehmen.


Andere Wege der Gesetzesinitiative

Ein von Mitgliedern des Nationalrats eingebrachter Gesetzesentwurf wird als "Antrag" bezeichnet. Sie müssen nicht das oben beschriebene Prüfverfahren durchlaufen.

Gesetzentwürfe können auch in Form eines Volksbegehrens eingereicht werden. Wenn ein Volksbegehren 100.000 Unterschriften von Mitgliedern der nationalen Wählerschaft oder ein Sechstel der Unterschriften der Wählerschaft in drei Bundesländern erhält, muss dieses Begehren im Nationalrat behandelt werden.

Zur Durchführung und Überwachung der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sowie zur Kontrolle des Volksbegehrens werden Wahlkommissionen eingesetzt. Diesen Kommissionen müssen stimmberechtigte Mitglieder angehören, die von den an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien rekrutiert werden.


Die Verabschiedung von Bundesgesetzen

Wenn der Nationalrat ein Gesetz erlässt, muss der Präsident des Nationalrats den Bundesrat unverzüglich davon in Kenntnis setzen.

Hat ein Gesetz den Nationalrat passiert, darf es nur dann zu Protokoll gegeben und veröffentlicht werden, wenn der Bundesrat keinen Einspruch erhebt und seine Einspruchsgründe darlegt.

Wenn der Nationalrat seine Zustimmung zu dem betreffenden Gesetz in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten bekräftigt, kann das Gesetz zu Protokoll gegeben und veröffentlicht werden. Die Verabschiedung von Bundesfinanzgesetzen (Haushalt) durch den Nationalrat muss nicht an den Bundesrat weitergeleitet werden, da der Nationalrat die Finanzhoheit besitzt.

Jedes vom Nationalrat beschlossene Gesetz kann vor seiner Verkündung einer Volksabstimmung unterzogen werden, wenn der Nationalrat dies beschließt oder wenn die Mehrheit der Mitglieder des Nationalrates dafür stimmt.

Jede umfassende Änderung der Bundesverfassung muss einer Volksabstimmung unterzogen werden.

Ein Bundespräsident kann vor Ablauf seiner Amtszeit durch Volksabstimmung abgesetzt werden. Das Referendum muss durchgeführt werden, wenn die Bundesversammlung dies wünscht. Ergibt das Referendum eine Mehrheit gegen die Abberufung des Bundespräsidenten, so gilt dieses Referendum als Wiederwahl des Bundespräsidenten, und der Nationalrat wird aufgelöst.

Bei der Volksabstimmung zählt die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Verfassungsgesetze oder in Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen können vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Abgeordneten und mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Der Bundespräsident unterzeichnet die Bundesgesetze, um zu bestätigen, dass sie in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung erlassen wurden. Der Bundeskanzler zeichnet jedes Gesetz gegen, wenn es zu Protokoll gegeben wird. Nachdem ein Gesetz zu Protokoll gegeben wurde, veröffentlicht der Bundeskanzler es im Bundesanzeiger.