Über Österreich: Das politische System
Der Bundeskanzler
Der Bundeskanzler der Republik Österreich, 
Dr. Christian Stocker
Bild: Andy Wenzel/ BKA
Zuständigkeiten und Funktionen
Der österreichische Bundeskanzler ist der Regierungschef. Er ist jedoch nicht befugt, den anderen Mitgliedern des Kabinetts Weisungen zu erteilen.
Der Bundeskanzler und die anderen Mitglieder des österreichischen Kabinetts, die auf seinen Rat hin ausgewählt werden, werden vom österreichischen Bundespräsidenten (dem Staatsoberhaupt) ernannt oder abgesetzt. Weder die Ernennung des Bundeskanzlers noch die Ernennung der Mitglieder des österreichischen Kabinetts müssen vom österreichischen Parlament bestätigt werden. Das Parlament kann jedoch ein Misstrauensvotum gegen einzelne Mitglieder des Kabinetts oder die gesamte Regierung aussprechen. Als Konsequenz müsste das Kabinett oder der betreffende Minister zurücktreten.
Der Vizekanzler ist der Stellvertreter des Bundeskanzlers in allen seinen Aufgabenbereichen. Wenn beide - der Bundeskanzler und der Vizekanzler - gleichzeitig verhindert sind, ernennt der Bundespräsident ein Kabinettsmitglied zum Stellvertreter des Bundeskanzlers.
Der Bundeskanzler zeichnet die vom Bundespräsidenten ausgeführten Bundesgesetze gegen. Wenn der Bundespräsident nicht verfügbar ist, werden alle seine Aufgaben für einen Zeitraum von höchstens 20 Tagen auf den Bundeskanzler übertragen. 
Quelle:Bundeskanzleramt Österreich(Bundeskanzleramt Oesterreich)