Das politische System
Alles über Österreich:
Der Bundeskanzler
Der Bundeskanzler der Republik Österreich,
Karl Nehammer
Bild: Andy Wenzel/ BKA
Zuständigkeiten und Funktionen
Der österreichische Bundeskanzler ist der Regierungschef. Er ist jedoch nicht befugt, den anderen Mitgliedern des Kabinetts Weisungen zu erteilen.
Der Bundeskanzler und die anderen Mitglieder des österreichischen Kabinetts, die auf seinen Rat hin ausgewählt werden, werden vom österreichischen Bundespräsidenten (dem Staatsoberhaupt) ernannt oder abberufen. Weder die Ernennung des Bundeskanzlers noch die Ernennung der Mitglieder des österreichischen Kabinetts müssen vom österreichischen Parlament bestätigt werden. Das Parlament kann jedoch ein Misstrauensvotum gegen einzelne Mitglieder des Kabinetts oder die gesamte Verwaltung aussprechen. In der Folge müsste das Kabinett oder der jeweilige Minister zurücktreten.
Der Vizekanzler ist der Stellvertreter des Kanzlers in allen seinen Aufgabenbereichen. Sind beide - Kanzler und Vizekanzler - gleichzeitig verhindert, ernennt der Bundespräsident ein Kabinettsmitglied zum Stellvertreter des Kanzlers.
Der Bundeskanzler zeichnet die vom Bundespräsidenten vollzogenen Bundesgesetze gegen. Ist der Bundespräsident verhindert, werden alle seine Aufgaben für einen Zeitraum von höchstens 20 Tagen auf den Bundeskanzler übertragen.
Quelle:Bundeskanzleramt Österreich(Bundeskanzleramt Oesterreich)