
Lebensmittelsicherheit und -kontrolle
Die nationale Rechtsgrundlage für die Lebensmittelsicherheit und -kontrolle ist das österreichische Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz aus dem Jahr 2006, das die Bestimmungen aus den EU-Verordnungen zur Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelkontrolle und Lebensmittelhygiene integriert.
Er weist den nationalen Verwaltungsbehörden die Zuständigkeit für die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zu.
In Österreich hat das Bundesministerium für Gesundheit(www.bmg.gv.at) die Gesamtverantwortung für die Lebensmittelsicherheit und die Gesetzgebung zur Lebensmittelsicherheit. Es koordiniert die Aktivitäten der Lebensmittelüberwachungsbehörden der neun Bundesländer und der Laboratorien, die für die Analyse der amtlichen Proben zuständig sind.
Im Rahmen des jährlichen föderalen Kontrollplans führen die Behörden von 9 Bundesländern Vor-Ort-Inspektionen von Unternehmen durch und nehmen Proben. Sie sind für Verwaltungsmaßnahmen und Strafmaßnahmen im Falle von Gesetzesverstößen zuständig.
Die Einfuhrkontrollen für Lebensmittel nichttierischen Ursprungs werden von Lebensmittelinspektoren durchgeführt. Eingeführte Lebensmittel tierischen Ursprungs werden von Grenztierärzten kontrolliert.
Schutz der Gesundheit von Pflanzen, Tieren und Menschen - die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES = Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, www.ages.at) wurde im Jahr 2002 durch den Zusammenschluss von 18 Bundesinstituten aus den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelkontrolle, Veterinärmedizin und öffentliche Gesundheit gegründet. Sie bündelt die Kompetenzen und das Fachwissen des Bundes in der Forschung und Kontrolle entlang der Lebensmittelkette von der Primärproduktion bis zum Verbraucher und umfasst auch die Human-Epidemiologie. Die AGES ist in der Lage, interdisziplinär und mit einem ganzheitlichen Blick auf die Gesundheit von Pflanzen, Tieren und Menschen zu arbeiten. Alle AGES-Laboratorien erfüllen die höchsten Qualitätsstandards und sind vollständig zertifiziert und akkreditiert.
AGES ist eine staatliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Gesundheit handeln als Vertreter der Republik Österreich in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.
Aus rechtlichen Gründen wurde parallel zur AGES ein Bundesamt für Lebensmittelsicherheit als erstinstanzliche Behörde für den Vollzug der Gesetze über landwirtschaftliche Mittel (Saatgut, Sämlinge, Sortenschutz; Pflanzenschutzmittel; Futtermittel, Düngemittel), pflanzengesundheitliche Einfuhrkontrollen und Vermarktungsnormen (Ausfuhr- und Einfuhrkontrollen) eingerichtet.
Das Bundesamt fungiert jedoch nicht als Behörde in Bezug auf Lebensmittel, die in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministeriums fallen. Die AGES und das Bundesamt sind für die Risikobewertung, das Risikomanagement und die Risikokommunikation im Rahmen ihres landwirtschaftlichen Zuständigkeitsbereichs verantwortlich. AGES ist jedoch ausschließlich für die Risikobewertung von Lebensmitteln zuständig und trägt nur zum Risikomanagement und zur Risikokommunikation bei, die vom Gesundheitsministerium durchgeführt werden.
Im Jahr 2004 wurde die AGES zusätzlich mit der Inspektion von Arzneimitteln und Medizinprodukten betraut und ein österreichisches Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingerichtet.
Lebensmittelqualität und -kontrolle in Österreich
Die Sicherstellung der bestmöglichen Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln ist ein offizielles Ziel der österreichischen Agrarpolitik, das im Landwirtschaftsgesetz von 1992 festgelegt ist.
Das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft(www.bmlfuw.gv.at) betrachtet Lebensmittelqualität und Lebensmittelsicherheit als integrierte Komponenten eines nachhaltigen Lebensmittelproduktionsmodells. Der Schwerpunkt liegt auf hochwertiger Lebensmittelqualität, die in einem integrierten und umfassenden Ansatz für die gesamte Lebensmittelkette produziert wird.
Das österreichische Agrar- und Ernährungsmodell
Das österreichische Agrar- und Ernährungsmodell wird durch eine Pyramide symbolisiert, die auf den Säulen Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelqualität, Lebensmittelvielfalt und Regionalität ruht und Nachhaltigkeit als übergreifendes Prinzip hat.
Lebensmittelsicherheit vom Bauernhof bis auf den Tisch ist unverzichtbar. Sie ist auf EU-Ebene weitgehend harmonisiert.
Lebensmittelqualität: Die österreichischen Verbraucher erwarten eine hohe Qualität, die über die gesetzlichen Mindeststandards für sichere Lebensmittel hinausgeht. Sie erwarten z.B. eine umweltfreundliche Produktion (eingeschränkter Einsatz oder Verzicht auf Pestizide und Düngemittel), artgerechte Tierhaltung und Bio-Lebensmittel.
Die Vielfalt der Lebensmittel trägt zu einer gesunden Ernährung durch eine große Vielfalt an Zutaten, zur Erhaltung seltener Pflanzensorten oder gefährdeter Tierrassen und zur Bewahrung traditioneller Gerichte und der kulinarischen Küche bei.
Regionalität erfüllt die Wünsche der Verbraucher hinsichtlich der Herkunft der Lebensmittel, der Prozess- und Produktqualität regionaler Lebensmittel und fördert ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Erzeuger und Verbraucher.
Die Pyramide besteht aus 3 Qualitätsstufen
Die erste Stufe steht für Lebensmittel, die die gesetzlichen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit erfüllen.
Die zweite Stufe steht für private Regelungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Die privaten Inhaber der verschiedenen Regelungen legen ihre eigenen Kriterien einschließlich der Kontrollmethoden fest.
Die dritte Stufe der Pyramide umfasst nationale Qualitätsregelungen auf gesetzlicher Grundlage (AMA-Gütesiegel) und europäische Qualitätsregelungen (g.U., g.g.A., biologische Landwirtschaft). Der ökologische Landbau steht an der Spitze, da er als die nachhaltigste Produktionsmethode gilt. Die Kontrollen auf dieser Stufe sind durch eine obligatorische Selbstkontrolle und akkreditierte Kontrollstellen gekennzeichnet, die die Einhaltung der Spezifikation sicherstellen.
Programme für Lebensmittelqualität
Die Lebensmittelqualität wird durch die Summe der von den Verbrauchern geforderten Eigenschaften der Lebensmittel definiert. Dazu gehören allgemeine Aspekte (äußere und innere Merkmale, erwartete organoleptische Qualität, Abwesenheit von Mängeln, Betrug usw.) und spezifische Qualität, die durch Qualitätsregelungen gewährleistet wird. Qualitätsregelungen kennzeichnen Produkte und Lebensmittel, die nach strengen Vorgaben gezüchtet und produziert werden.
Auf europäischer Ebene sind Qualitätsregelungen in den Verordnungen über den ökologischen Landbau, geschützte Ursprungsbezeichnungen, geschützte geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten festgelegt.
Auf nationaler Ebene basieren die Qualitätsregelungen in Österreich auf der nationalen Gesetzgebung (AMA-Gütesiegel, AMA-Bio-Siegel). Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Anforderungen, die von privaten Stellen wie z.B. Lebensmittelunternehmen oder Einzelhändlern festgelegt werden und international anerkannte Lebensmittelstandards und Zertifizierungen beinhalten können. Private Gütesiegel, die für eine bestimmte Lebensmittelqualität werben, spiegeln die spezifischen Anliegen und Interessen der jeweiligen Gruppen oder Verbände in der Lebensmittelverarbeitung oder im Handel wider.
Während das Kontrollsystem der europäischen Qualitätsregelungen und der nationalen Regelungen durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist, definieren die Markeninhaber von Handelsmarken ihre individuellen Kontrollbestimmungen.
Bild oben: © unsplash, Robert Heiser