Tierschutz

Mehr als die Hälfte des landwirtschaftlichen BIP Österreichs stammt aus der Tierproduktion. 86.000 Betriebe halten 2,1 Millionen Rinder, davon 800.000 Kühe. In der Schweinefleischproduktion werden 3,2 Millionen Schweine von 63.000 Betrieben gehalten. Der am stärksten wachsende Sektor innerhalb der Tierproduktion sind Schafe. Unabhängig vom Sektor der Tierproduktion hat das Wohlergehen der Tiere in Österreich höchste Priorität. Tiergesundheit und Tierhaltung sind die wichtigsten Erwartungen der österreichischen Verbraucher. Bereits einige Jahre vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden strenge Gesetze zur Förderung der Tierhaltung und Tiergesundheit erlassen.

Gute landwirtschaftliche Praktiken, umweltfreundliche Landwirtschaft, höchste Standards beim Tierschutz und gesunde, natürliche Lebensmittel haben Synergien und werden daher von den österreichischen Verbrauchern als Partner betrachtet. Die Verwendung von Wachstumshormonen oder Antibiotika in der österreichischen Landwirtschaft als vorbeugende Maßnahme im Futter ist verboten. Österreich hat das Verbot der Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl an Wiederkäuer bereits fünf Jahre vor dem Verbot der Europäischen Union in Kraft gesetzt.

Das österreichische Tierschutzgesetz gilt als das strengste Gesetz innerhalb der Europäischen Union. Ein Beispiel, das diese Spitzenposition unterstreicht, ist die "Legehennen-Richtlinie der Europäischen Union", die vorsieht, dass Käfige seit dem 1. Januar 2012 verboten sind. Österreich hat dieses Käfigverbot bereits drei Jahre zuvor in Kraft gesetzt und kontrolliert seine ordnungsgemäße Umsetzung. Auf diese Weise wurden die Bedingungen für Legehennen in Bezug auf die Tierdichte, die Beleuchtung, den ausreichenden Platz für Nester und die Belüftung erheblich verbessert. Auf diese Weise kann Österreich die höchste Qualität seiner Produkte garantieren und den Tieren ein gutes Leben ermöglichen.

Bild oben: © unsplash, Alin Andersen